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AGB
Teilnahmebedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme am Partnerprogramm des Online-Shops http://www.sole.de der Kolibrishop GmbH,
nachfolgend SNEAKERSWORLD genannt. Das Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von
elektronischen SNEAKERSWORLD-Werbemitteln, z.B. Banner oder Produktempfehlungen, auf
einem Online-Werbeträger des Partners.
2) Der Partner erhält hierfür eine erfolgsabhängige Werbevergütung, deren Höhe
von der jeweils erbrachten Leistung abhängt.
3) Für die Teilnahme am Partnerprogramm gelten die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Werbemittel und Online-Werbeträger
1) Ein
Werbemittel ermöglicht einen Verweis zwischen dem Online-Werbeträger des
Partners und der Internetseite von SNEAKERSWORLD mittels eines HTML-Hyperlinks, über
welchen Besucher der Partnerseite zu SNEAKERSWORLD gelangen können.
2) Die
Formate und die Gestaltungsrichtlinien der Werbemittel werden von SNEAKERSWORLD
definiert. Die Einbindung in den Online-Werbeträger liegt in der Verantwortung
des Partners.
3)
Online-Werbeträger des Partners sind entweder eine Internetseite oder eine
E-Mail.
4) SNEAKERSWORLD
stellt über diese Plattform eine Auswahl von Graphik- und Textlinks
(nachfolgend "Links") zur vertragsspezifischen Verwendung zur
Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen in angemessener Anzahl und
in allen passenden Bereichen der Partnerseite eingebaut werden. Die Links
dürfen dabei nur auf der Internetseite integriert werden, deren Adresse (URL)
der Partner im Rahmen der Anmeldung zum SNEAKERSWORLD Partnerprogramm angegeben hat.
Die Links dienen der Identifikation der Partnerseite im Partner-Netzwerk und
stellen die Verbindung von der Partnerseite zu der Internetseite von SNEAKERSWORLD
her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf die
Internetseite von SNEAKERSWORLD hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene
Bereiche der Internetseite von SNEAKERSWORLD verweisen.
(2) Die Anweisungen von SNEAKERSWORLD zum Einbau von Links sind hinsichtlich der
technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer
genauen Abrechung verwendet der Partner nur die Links, die SNEAKERSWORLD zur Verfügung
stellt. Zur Gewährleistung der Aktualität ersetzt der Partner regelmäßig die
Inhalte mit den von SNEAKERSWORLD zur Verfügung gestellten neuen redaktionellen
Texten, soweit diese nicht von SNEAKERSWORLD
dynamisch gepflegt oder geändert werden.
(3) Die Pflege der Partnerseite liegt ausschließlich in der Verantwortung des
Partners. Solange der Partner Links von SNEAKERSWORLD verwendet, wird der Partner die
Informationen und Links im Zusammenhang mit SNEAKERSWORLD-Produkten regelmäßig
erneuern und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von
SNEAKERSWORLD dynamisch gepflegt oder geändert werden.
4) Platziert
der Partner SNEAKERSWORLD-Werbemittel in E-Mails, so darf er diese nur an Personen
versenden, die ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails
erklärt haben. Die Platzierung der SNEAKERSWORLD-Werbemittel in E-Mails ist in
Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu
machen. Versendet der Partner reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt,
so sind diese als solche im Betreff der E-Mail zu kennzeichnen.
§ 3 Bewerbung als Partner zur Teilnahme am SNEAKERSWORLD Partnerprogramm
(1) Partner bewerben sich mit Übermittlung eines vollständigen Antrages online.
(2) SNEAKERSWORLD behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der
Partner-Werbeträger nicht der SNEAKERSWORLD-Zielverfolgung entsprechen.
(3) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald SNEAKERSWORLD der Bewerbung des Partners
zugestimmt und diesen darüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt hat.
(4) Der Bewerber versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu
sein.
(5) Sofern der Partner mehrere Internetseiten (Domains) betreibt und mit diesen
Seiten auch am SNEAKERSWORLD Partnerprogramm teilnehmen möchte, ist der Partner
verpflichtet diese Domains anzugeben. Im Falle einer Änderung der Partnerseite
wird der Partner SNEAKERSWORLD einen Monat im voraus informieren. Die Fortsetzung der
Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange SNEAKERSWORLD dieser
Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der
inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.
§ 4 Verpflichtungen des Partners
(1) Der Partner ist für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege seiner
Internetseite sowie für alle Inhalte und die Aktualität verantwortlich. Der
Partner garantiert, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen die guten Sitten
und geltende Gesetze verstoßen. Dazu zählen insbesondere Darstellung von
Gewalt, sexuell anzügliche Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende
oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion,
Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter.
(2) Der
Partner sichert zu, dass der Inhalt seiner Internetseite keine Rechte Dritter
verletzt. Dies gilt insbesondere für Patent-, Urheber-, Marken- und andere
gewerbliche Schutzrechte.
(3) Der Partner ist für die ordnungsgemäße Integration der SNEAKERSWORLD-Werbemittel
zuständig. Der von SNEAKERSWORLD bereitgestellte HTML-Quelltext darf nicht vom Partner
verändert werden, damit eine reibungslose Abrechnung gewährleistet bleibt.
(4) Der Partner verpflichtet sich, sofern aus dem Betrieb seiner Internetseite
Ansprüche Dritter entstehen, SNEAKERSWORLD von jeglichen Ansprüchen sowie deren Kosten
zur Verteidigung freizustellen. Außerdem ist der Partner verpflichtet, bei der
Verteidigung gegen solche Ansprüche SNEAKERSWORLD durch Abgabe von Erklärungen und
Informationen zu unterstützen.
(5) Dem Partner ist es untersagt, eine Internetseite einzurichten, die
Verwechslungsgefahr mit der Internetseite von SNEAKERSWORLD hervorruft. Der Partner
darf nur die Werbemittel auf seiner Internetseite verwenden, die ihm über das
Partnernetz zur Verfügung gestellt wurden. Der Domain-Name darf nicht die
Wörter „SNEAKERSWORLD“ oder „SOLE.de“ enthalten, phonetisch ähnliche Domains sind
ebenfalls nicht erlaubt. Das Aufrufen von SOLE.de in einem Frame ist
untersagt.
6) Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und
verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu
entfernen, wenn er SNEAKERSWORLD darauf hingewiesen wird.
7) Bei einer Bewerbung in Suchmaschinen ist der
Schutz der SNEAKERSWORLD Markenrechte zu beachten. Gewerbliche Anzeigen wie z.B. die
Google AdWords dürfen nicht den Eindruck erwecken, es handelt sich um eine
Anzeige von SNEAKERSWORLD. Es darf jedoch die Website des Partners mit SNEAKERSWORLD Inhalten
beworben werden.
Hierfür sind folgende Punkte zu
beachten:
(a) Keine Verwendung des Markennamens SNEAKERSWORLD in jeglicher Form und Schreibweise
in der Headline der Anzeige.
(b) Der Markenname SNEAKERSWORLD, in jeglicher Form und Schreibweise im Anzeigentext,
darf nur verwendet werden, wenn die Inhalte in einem direkten Bezug zur
beworbenen Partnerseite stehen. Dies gilt auch für Slogans oder Domainnamen,
die im Zusammenhang mit SNEAKERSWORLD stehen.
(c) Bei einer Anzeige von Domainadressen in der Anzeige ist jegliche Verwendung
von SNEAKERSWORLD Domains untersagt.
(d) Eine direkte Verlinkung auf SOLE.de oder eine automatische Weiterleitung
über eine Zwischenseite auf SOLE.de ist nicht erlaubt.
8) Verstöße gegen
diese Verpflichtungen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus dem
SNEAKERSWORLD-Partnerprogramm. SNEAKERSWORLD ist berechtigt, im Falle einer Zuwiderhandlung
gegen die vorgenannten Einschränkungen, alle durch diese Verstöße erzielten
Provisionen zu streichen. Die Geltendmachung weitergehender
Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Leistungen von SNEAKERSWORLD
(1) SNEAKERSWORLD ist für die gesamte Abwicklung des vermittelten Auftrages zuständig
und behält sich das Recht vor, Bestellungen, die nicht den SNEAKERSWORLD-Richtlinien
entsprechen (z.B. Bonitätsprüfungen), zurückzuweisen.
(2) Es entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen den vom Partner vermittelten
Kunden und SNEAKERSWORLD, für die ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von SNEAKERSWORLD gelten.
§ 6 Werbekostenerstattung
(1) Anspruch auf Werbekostenerstattung entsteht, wenn der Partner einen
erfolgreichen Geschäftsabschluss vermittelt. Ein erfolgreicher
Geschäftsabschluss entsteht, wenn ein Online-Käufer bei SNEAKERSWORLD Ware bestellt,
diese innerhalb von Deutschland ausgeliefert wird, vom Kunden vollständig
bezahlt wird und nicht zurückgesendet wird (Netto-Umsatz).
(2) Zum
Netto-Umsatz zählen nicht die vom Kunden gezahlten Versandkosten, die
ausgewiesene Mehrwertsteuer, Gutschriften sowie optionale Servicegebühren.
Bestellungen von provisionsberechtigten Kunden und Mitarbeitern von SNEAKERSWORLD
fließen nicht in die Werbekostenermittlung ein.
(3)
Berücksichtigt werden alle Netto-Umsätze, die dadurch entstanden sind, dass ein
Besucher der Partnerseite nach dem Klick auf ein SNEAKERSWORLD-Werbemittel in den SNEAKERSWORLD-Shop
gelangt ist und Produkte über den SNEAKERSWORLD-Warenkorb direkt bestellt hat sowie alle Umsätze,
die dieser Besucher innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Besuch von SNEAKERSWORLD auslöst,
sofern seine Browsereinstellung Cookies akzeptiert und er über dieses Cookie von SNEAKERSWORLD
identifiziert werden kann. Eine Vergütung erfolgt nach dem Last-Cookie-Counts
Prinzip. Bestellungen werden generell nicht vergütet sobald ein nicht für das
Affiliatemarketing freigegebener Werbegutschein in Abzug gebracht wurde.
(4) Der Partner erhält einen Werbekostenzuschuss, der je nach monatlich vermittelten Bestandskunden- und Neukunden - Sales
wie folgt gestaffelt ist:
Provisionsmodell gültig ab 01.04.2010
| Anzahl akzeptierter Sales pro Monat |
Werbekostenerstattung (%) |
| bis 15 |
8% |
| ab 16 |
10% |
§ 7 Lizenzen
(1) SNEAKERSWORLD Partner erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und
jederzeit widerrufliches Recht, auf die Internetseite von SNEAKERSWORLD über vereinbarungsgemäße
Links im Rahmen dieses Partnervertrages zuzugreifen. Ausschließlich in
Verbindung mit solchen Links hat der Partner das Recht, das SNEAKERSWORLD-Logo und
andere bereitgestellte Werbemittel zum Zwecke der Werbung für die Internetseite
von SNEAKERSWORLD zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von
Links zwischen der Partnerseite und der Internetseite von SNEAKERSWORLD, die Ihren
Nutzern den Erwerb von SNEAKERSWORLD-Produkten ermöglichen. Die lizenzierten
Materialien dürfen in keiner Weise überarbeitet oder verändert werden. Ein
Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigen SNEAKERSWORLD zur fristlosen
Kündigung des Vertrages.
(2) SNEAKERSWORLD
räumt sich das Recht ein, die gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche
Mitteilung per E-Mail ohne Angabe einer Begründung wieder zu entziehen. Die
Lizenzvereinbarungen enden mit Kündigung dieses Vertrages.
(3) Die
Rechte nach Ziffer 7 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser
Vereinbarung.
§ 8 Unabhängigkeit der Vertragspartner
(1) SNEAKERSWORLD und der Partner sind selbstständige Parteien und betreiben ihre
Internetseiten unabhängig voneinander. Dieser Vertrag begründet keine
gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis oder
einen Handelsvertretervertrag. Weder der Partner noch SNEAKERSWORLD ist berechtigt, im
Namen des anderen Partners aufzutreten und/oder Erklärungen in dessen Namen
abzugeben.
(2) Der
Partner beachtet die Vorschriften und Verpflichtungen des TDDSG (insbesondere
ist der Partner allein verantwortlich für die Beachtung der einschlägigen
Vorschriften des TDDSG bezüglich der Speicherung von Cookies), BDSG und wird
SNEAKERSWORLD von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die SNEAKERSWORLD durch eine von ihm
verschuldete Verletzung der Datenschutzgesetze entstehen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich
per User-Interface durch einen Vertragspartner jederzeit gekündigt werden.
2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel
und Links zu SNEAKERSWORLD von seiner Internetseite zu entfernen.
3) Der Partner erhält alle ausstehenden Provisionen auch wenn er die
Partnerschaft gekündigt hat, es sei denn es sind keine gültigen Sales.
§ 10
Änderungen dieser Vereinbarung
1) SNEAKERSWORLD hat das Recht, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung zu
jeder Zeit zu ändern. Die Partner werden darüber per E-Mail informiert.
2) Der Partner kann gegen die Änderung innerhalb von 30 Tagen Einspruch
erheben. Geht SNEAKERSWORLD innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, gelten die
Änderungen als vom Partner akzeptiert und werden Vertragsbestandteil.
3) Davon unbenommen bleibt das Recht des Partners, den Vertrag aufgrund der
Änderung ordentlich zu kündigen.
4) Diese
Vereinbarung ist ohne die schriftliche Zustimmung von SNEAKERSWORLD nicht übertragbar;
SNEAKERSWORLD ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag
auf Unternehmen an denen SNEAKERSWORLD oder einer seiner Gesellschafter unmittelbar
oder mittelbar beteiligt ist zu übertragen bzw. ihnen Rechte aus dem
vorliegenden Vertrag abzutreten.
5) Sofern
nach dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform erforderlich ist, kann
sie nur durch die elektronische Form im Sinne von § 126a BGB ersetzt werden.
§ 11 Haftung
1) SNEAKERSWORLD übernimmt keine Gewähr für das Partner-Netzwerk, Qualität und
Verfügbarkeit der angebotenen Werbemittel und Produkte sowie eine
unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der SNEAKERSWORLD-Internetseite.
2) SNEAKERSWORLD haftet nicht für die Folgen solcher Unterbrechungen und Fehler
gegenüber dem Partner.
3) Die Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden und
Schadensersatzansprüchen, für jegliche Verluste von Werbekostenerstattungen,
Einnahmen oder Unterlagen und Dienstleistungen die im Zusammenhang mit diesem
Vertrag auftreten, wird seitens SNEAKERSWORLD ausgeschlossen.
4) Es gilt
deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Flörsheim am Main vereinbart. SNEAKERSWORLD
ist auch berechtigt, am Gerichtsstand des Partners zu klagen.
5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Dies gilt auch in dem Falle, dass dieser Vertrag eine Rechtslücke
enthält.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein
Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen,
insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle
Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und
Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen
Informationen dürfen von Ihnen weder direkt noch indirekt für eigene
wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.
(2) Pressemitteilungen, die die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen,
sind mit SNEAKERSWORLD abzustimmen und bedürfen vor Veröffentlichung der schriftlichen
Zustimmung von SNEAKERSWORLD.
(3) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die
Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der
jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist
jede Partei berechtigt, eine Kopie solcher Informationen weiterzugeben, wenn
eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung besteht,
die Weitergabe an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf
vertraulicher Basis erfolgt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu
besteht.
Stand: 24.03.2010 |
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