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Abgrenzung Versandinfos

Affiliate-Agbs

AGB
Teilnahmebedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme am Partnerprogramm des Online-Shops http://www.sole.de der Kolibrishop GmbH, nachfolgend SNEAKERSWORLD genannt. Das Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen SNEAKERSWORLD-Werbemitteln, z.B. Banner oder Produktempfehlungen, auf einem Online-Werbeträger des Partners.

2) Der Partner erhält hierfür eine erfolgsabhängige Werbevergütung, deren Höhe von der jeweils erbrachten Leistung abhängt.

3) Für die Teilnahme am Partnerprogramm gelten die nachfolgenden Bedingungen.


§ 2 Werbemittel und Online-Werbeträger

1) Ein Werbemittel ermöglicht einen Verweis zwischen dem Online-Werbeträger des Partners und der Internetseite von SNEAKERSWORLD mittels eines HTML-Hyperlinks, über welchen Besucher der Partnerseite zu SNEAKERSWORLD gelangen können.

2) Die Formate und die Gestaltungsrichtlinien der Werbemittel werden von SNEAKERSWORLD definiert. Die Einbindung in den Online-Werbeträger liegt in der Verantwortung des Partners.

3) Online-Werbeträger des Partners sind entweder eine Internetseite oder eine E-Mail.

4) SNEAKERSWORLD stellt über diese Plattform eine Auswahl von Graphik- und Textlinks (nachfolgend "Links") zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen in angemessener Anzahl und in allen passenden Bereichen der Partnerseite eingebaut werden. Die Links dürfen dabei nur auf der Internetseite integriert werden, deren Adresse (URL) der Partner im Rahmen der Anmeldung zum SNEAKERSWORLD Partnerprogramm angegeben hat. Die Links dienen der Identifikation der Partnerseite im Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von der Partnerseite zu der Internetseite von SNEAKERSWORLD her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf die Internetseite von SNEAKERSWORLD hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche der Internetseite von SNEAKERSWORLD verweisen.

(2) Die Anweisungen von SNEAKERSWORLD zum Einbau von Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen Abrechung verwendet der Partner nur die Links, die SNEAKERSWORLD zur Verfügung stellt. Zur Gewährleistung der Aktualität ersetzt der Partner regelmäßig die Inhalte mit den von SNEAKERSWORLD zur Verfügung gestellten neuen redaktionellen Texten, soweit diese nicht von SNEAKERSWORLD dynamisch gepflegt oder geändert werden.

(3) Die Pflege der Partnerseite liegt ausschließlich in der Verantwortung des Partners. Solange der Partner Links von SNEAKERSWORLD verwendet, wird der Partner die Informationen und Links im Zusammenhang mit SNEAKERSWORLD-Produkten regelmäßig erneuern und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von SNEAKERSWORLD dynamisch gepflegt oder geändert werden.

4) Platziert der Partner SNEAKERSWORLD-Werbemittel in E-Mails, so darf er diese nur an Personen versenden, die ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben. Die Platzierung der SNEAKERSWORLD-Werbemittel in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet der Partner reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mail zu kennzeichnen.


§ 3 Bewerbung als Partner zur Teilnahme am SNEAKERSWORLD Partnerprogramm

(1) Partner bewerben sich mit Übermittlung eines vollständigen Antrages online.

(2) SNEAKERSWORLD behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der Partner-Werbeträger nicht der SNEAKERSWORLD-Zielverfolgung entsprechen.

(3) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald SNEAKERSWORLD der Bewerbung des Partners zugestimmt und diesen darüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt hat.

(4) Der Bewerber versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.

(5) Sofern der Partner mehrere Internetseiten (Domains) betreibt und mit diesen Seiten auch am SNEAKERSWORLD Partnerprogramm teilnehmen möchte, ist der Partner verpflichtet diese Domains anzugeben. Im Falle einer Änderung der Partnerseite wird der Partner SNEAKERSWORLD einen Monat im voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange SNEAKERSWORLD dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.


§ 4 Verpflichtungen des Partners

(1) Der Partner ist für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege seiner Internetseite sowie für alle Inhalte und die Aktualität verantwortlich. Der Partner garantiert, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze verstoßen. Dazu zählen insbesondere Darstellung von Gewalt, sexuell anzügliche Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter.

(2) Der Partner sichert zu, dass der Inhalt seiner Internetseite keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte.

(3) Der Partner ist für die ordnungsgemäße Integration der SNEAKERSWORLD-Werbemittel zuständig. Der von SNEAKERSWORLD bereitgestellte HTML-Quelltext darf nicht vom Partner verändert werden, damit eine reibungslose Abrechnung gewährleistet bleibt.

(4) Der Partner verpflichtet sich, sofern aus dem Betrieb seiner Internetseite Ansprüche Dritter entstehen, SNEAKERSWORLD von jeglichen Ansprüchen sowie deren Kosten zur Verteidigung freizustellen. Außerdem ist der Partner verpflichtet, bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche SNEAKERSWORLD durch Abgabe von Erklärungen und Informationen zu unterstützen.

(5) Dem Partner ist es untersagt, eine Internetseite einzurichten, die Verwechslungsgefahr mit der Internetseite von SNEAKERSWORLD hervorruft. Der Partner darf nur die Werbemittel auf seiner Internetseite verwenden, die ihm über das Partnernetz zur Verfügung gestellt wurden. Der Domain-Name darf nicht die Wörter „SNEAKERSWORLD“ oder „SOLE.de“ enthalten, phonetisch ähnliche Domains sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Aufrufen von SOLE.de in einem Frame ist untersagt.

6) Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er SNEAKERSWORLD darauf hingewiesen wird.

7) Bei einer Bewerbung in Suchmaschinen ist der Schutz der SNEAKERSWORLD Markenrechte zu beachten. Gewerbliche Anzeigen wie z.B. die Google AdWords dürfen nicht den Eindruck erwecken, es handelt sich um eine Anzeige von SNEAKERSWORLD. Es darf jedoch die Website des Partners mit SNEAKERSWORLD Inhalten beworben werden.
Hierfür sind folgende Punkte zu beachten:

(a) Keine Verwendung des Markennamens SNEAKERSWORLD in jeglicher Form und Schreibweise in der Headline der Anzeige.

(b) Der Markenname SNEAKERSWORLD, in jeglicher Form und Schreibweise im Anzeigentext, darf nur verwendet werden, wenn die Inhalte in einem direkten Bezug zur beworbenen Partnerseite stehen. Dies gilt auch für Slogans oder Domainnamen, die im Zusammenhang mit SNEAKERSWORLD stehen.

(c) Bei einer Anzeige von Domainadressen in der Anzeige ist jegliche Verwendung von SNEAKERSWORLD Domains untersagt.

(d) Eine direkte Verlinkung auf SOLE.de oder eine automatische Weiterleitung über eine Zwischenseite auf SOLE.de ist nicht erlaubt.

8) Verstöße gegen diese Verpflichtungen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus dem SNEAKERSWORLD-Partnerprogramm. SNEAKERSWORLD ist berechtigt, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Einschränkungen, alle durch diese Verstöße erzielten Provisionen zu streichen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.


§ 5 Leistungen von SNEAKERSWORLD

(1) SNEAKERSWORLD ist für die gesamte Abwicklung des vermittelten Auftrages zuständig und behält sich das Recht vor, Bestellungen, die nicht den SNEAKERSWORLD-Richtlinien entsprechen (z.B. Bonitätsprüfungen), zurückzuweisen.

(2) Es entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen den vom Partner vermittelten Kunden und SNEAKERSWORLD, für die ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SNEAKERSWORLD gelten.


§ 6 Werbekostenerstattung

(1) Anspruch auf Werbekostenerstattung entsteht, wenn der Partner einen erfolgreichen Geschäftsabschluss vermittelt. Ein erfolgreicher Geschäftsabschluss entsteht, wenn ein Online-Käufer bei SNEAKERSWORLD Ware bestellt, diese innerhalb von Deutschland ausgeliefert wird, vom Kunden vollständig bezahlt wird und nicht zurückgesendet wird (Netto-Umsatz).

(2) Zum Netto-Umsatz zählen nicht die vom Kunden gezahlten Versandkosten, die ausgewiesene Mehrwertsteuer, Gutschriften sowie optionale Servicegebühren. Bestellungen von provisionsberechtigten Kunden und Mitarbeitern von SNEAKERSWORLD fließen nicht in die Werbekostenermittlung ein.

(3) Berücksichtigt werden alle Netto-Umsätze, die dadurch entstanden sind, dass ein Besucher der Partnerseite nach dem Klick auf ein SNEAKERSWORLD-Werbemittel in den SNEAKERSWORLD-Shop gelangt ist und Produkte über den SNEAKERSWORLD-Warenkorb direkt bestellt hat sowie alle Umsätze, die dieser Besucher innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Besuch von SNEAKERSWORLD auslöst, sofern seine Browsereinstellung Cookies akzeptiert und er über dieses Cookie von SNEAKERSWORLD identifiziert werden kann. Eine Vergütung erfolgt nach dem Last-Cookie-Counts Prinzip. Bestellungen werden generell nicht vergütet sobald ein nicht für das Affiliatemarketing freigegebener Werbegutschein in Abzug gebracht wurde.

(4) Der Partner erhält einen Werbekostenzuschuss, der je nach monatlich vermittelten Bestandskunden- und Neukunden - Sales wie folgt gestaffelt ist:


Provisionsmodell gültig ab 01.04.2010

 Anzahl akzeptierter Sales pro Monat    Werbekostenerstattung (%) 
 bis 15   8%
 ab 16   10% 



§ 7 Lizenzen

(1) SNEAKERSWORLD Partner erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die Internetseite von SNEAKERSWORLD über vereinbarungsgemäße Links im Rahmen dieses Partnervertrages zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links hat der Partner das Recht, das SNEAKERSWORLD-Logo und andere bereitgestellte Werbemittel zum Zwecke der Werbung für die Internetseite von SNEAKERSWORLD zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen der Partnerseite und der Internetseite von SNEAKERSWORLD, die Ihren Nutzern den Erwerb von SNEAKERSWORLD-Produkten ermöglichen. Die lizenzierten Materialien dürfen in keiner Weise überarbeitet oder verändert werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigen SNEAKERSWORLD zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

(2) SNEAKERSWORLD räumt sich das Recht ein, die gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung per E-Mail ohne Angabe einer Begründung wieder zu entziehen. Die Lizenzvereinbarungen enden mit Kündigung dieses Vertrages.

(3) Die Rechte nach Ziffer 7 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung.


§ 8 Unabhängigkeit der Vertragspartner

(1) SNEAKERSWORLD und der Partner sind selbstständige Parteien und betreiben ihre Internetseiten unabhängig voneinander. Dieser Vertrag begründet keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag. Weder der Partner noch SNEAKERSWORLD ist berechtigt, im Namen des anderen Partners aufzutreten und/oder Erklärungen in dessen Namen abzugeben.

(2) Der Partner beachtet die Vorschriften und Verpflichtungen des TDDSG (insbesondere ist der Partner allein verantwortlich für die Beachtung der einschlägigen Vorschriften des TDDSG bezüglich der Speicherung von Cookies), BDSG und wird SNEAKERSWORLD von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die SNEAKERSWORLD durch eine von ihm verschuldete Verletzung der Datenschutzgesetze entstehen.


§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich per User-Interface durch einen Vertragspartner jederzeit gekündigt werden.

2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und Links zu SNEAKERSWORLD von seiner Internetseite zu entfernen.

3) Der Partner erhält alle ausstehenden Provisionen auch wenn er die Partnerschaft gekündigt hat, es sei denn es sind keine gültigen Sales.


§ 10 Änderungen dieser Vereinbarung

1) SNEAKERSWORLD hat das Recht, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung zu jeder Zeit zu ändern. Die Partner werden darüber per E-Mail informiert.

2) Der Partner kann gegen die Änderung innerhalb von 30 Tagen Einspruch erheben. Geht SNEAKERSWORLD innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, gelten die Änderungen als vom Partner akzeptiert und werden Vertragsbestandteil.

3) Davon unbenommen bleibt das Recht des Partners, den Vertrag aufgrund der Änderung ordentlich zu kündigen.

4) Diese Vereinbarung ist ohne die schriftliche Zustimmung von SNEAKERSWORLD nicht übertragbar; SNEAKERSWORLD ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag auf Unternehmen an denen SNEAKERSWORLD oder einer seiner Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist zu übertragen bzw. ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten.

5) Sofern nach dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform erforderlich ist, kann sie nur durch die elektronische Form im Sinne von § 126a BGB ersetzt werden.


§ 11 Haftung

1) SNEAKERSWORLD übernimmt keine Gewähr für das Partner-Netzwerk, Qualität und Verfügbarkeit der angebotenen Werbemittel und Produkte sowie eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der SNEAKERSWORLD-Internetseite.

2) SNEAKERSWORLD haftet nicht für die Folgen solcher Unterbrechungen und Fehler gegenüber dem Partner.

3) Die Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden und Schadensersatzansprüchen, für jegliche Verluste von Werbekostenerstattungen, Einnahmen oder Unterlagen und Dienstleistungen die im Zusammenhang mit diesem Vertrag auftreten, wird seitens SNEAKERSWORLD ausgeschlossen.

4) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Flörsheim am Main vereinbart. SNEAKERSWORLD ist auch berechtigt, am Gerichtsstand des Partners zu klagen.

5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch in dem Falle, dass dieser Vertrag eine Rechtslücke enthält.


§ 12 Vertraulichkeit

(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen von Ihnen weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.

(2) Pressemitteilungen, die die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen, sind mit SNEAKERSWORLD abzustimmen und bedürfen vor Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung von SNEAKERSWORLD.

(3) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist jede Partei berechtigt, eine Kopie solcher Informationen weiterzugeben, wenn eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung besteht, die Weitergabe an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf vertraulicher Basis erfolgt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

Stand: 24.03.2010